Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des Vereins hat am 26. Juni 2009 aufgrund § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1 - Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50,00 Euro. Natürliche Personen genießen bis einschließlich des Beitragsjahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, kostenfreie Mitgliedschaft im Verein.

§ 2 - Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Sie werden mit Beitritt des Mitglieds, ansonsten jährlich zum 1. Januar jeweils in voller Höhe fällig.

§ 3 - Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit der Gründung des Vereins in Kraft. Die Erstattung rechtmäßig erhobener Beiträge ist ausgeschlossen, wenn sich der erhobene Beitrag aufgrund einer nachträglichen Änderung der Beitragsordnung ermäßigt.

Bonn-Bad Godesberg, 26. Juni 2009